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SUP-Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffe: SUP (single use plastic)-Logo unterstützt die Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit

Nölken begrüßt EU-Richtlinie für bessere Umweltverträglichkeit von Kunststoffprodukten und Kennzeichnung mit SUP-Logo, sieht aber noch Verbesserungsbedarf

Vor etwas mehr als einem Jahr, am 03. Juli 2021, ist die EU-Richtlinie 2019/904 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt – insbesondere das Ökosystem Meer – und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern. Auch für die Nölken Hygiene Products GmbH ist die umweltliche Belastung durch Kunststoffprodukte ein wichtiges Thema, weshalb sie die neue Richtlinie grundsätzlich begrüßt.

 

Stärkere Nachfrage nach umweltverträglichen Rohstoffen

Bereits seit einiger Zeit ist bei Endverbrauchern eine steigende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten zu beobachten. Auch Einwegkunststoffe und deren Folgen für die Umwelt sind hier immer wieder Thema. Mit der EU-Richtlinie 2019/904 sind für bestimmte Einwegkunststoffartikel Kennzeichnungsvorschriften auf der Verpackung oder dem Produkt verpflichtend.

Diese Kennzeichnungspflicht betrifft auch die Firma Nölken in der Herstellung und Produktion von Feuchttüchern. Für alle Feuchttuch-Artikel mit Kunststoff-Anteil im Vliesmaterial wurde die Kennzeichnung mit dem SUP-Logo lückenlos und schnellstmöglich nach Inkrafttreten der Richtlinie vorbereitet und umgesetzt.

„Das SUP-Logo hat in Kundengesprächen geholfen, das Thema Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit in neuen als auch bestehenden Produkten stärker anzubringen und Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen“, beginnt Daniel Kesseler, Leiter der Produktentwicklung bei Nölken. „Wir empfehlen unseren Kunden dennoch, Produkte nach und nach anzupassen und nicht auf einmal umzustellen. Natürliche Fasern verhalten sich schlichtweg anders als synthetische. Deshalb braucht eine Produktumstellung immer eine Gewöhnungszeit beim Verbraucher.“

 

Verbesserungsbedarf bei der Kennzeichnung

Für Nölken ist die Richtlinie grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Bei der Kennzeichnungspflicht sieht das Unternehmen aber Verbesserungsbedarf. Denn durch das SUP-Logo muss die Tray-Kartonage mit mindestens drei Farben bedruckt werden. Das ist nicht nur mit hohen Mehrkosten verbunden, sondern aufgrund der zusätzlich aufgetragenen Farbe schädlicher für die Umwelt.

„Dadurch ging speziell in der anfänglichen Umstellphase die Kennzeichnung am eigentlichen Ziel, dem verstärkten Umweltschutz, vorbei“, so Nachhaltigkeitsmanager Christoph Lerbs. „Unser Ziel ist es, alle Produkte so nachhaltig wie möglich zu gestalten, ohne die Qualität und Sicherheit der Produkte zu vermindern. Dazu gehört nicht nur das eigentliche Produkt, sondern auch die Verpackung.“

Schon jetzt ist klar: Eine Einwegkunststoffabgabe aus dem Umweltbundesamt wird kommen und Kunststoffartikel in Zukunft teurer machen. Für Nölken ist das ein Grund mehr, das Thema Nachhaltigkeit mit ihren Kunden noch stärker anzugehen.

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