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Verbot des Duftstoffs Lilial

Beinahe jeder achtet beim Kauf von Shampoos, Cremes oder anderen Kosmetik- und Pflegeprodukten nicht nur darauf, dass Haut und Haare richtig gepflegt werden, sondern dass diese zusätzlich auch noch gut riechen. Viele greifen dabei auf leichte, blumige Düfte zurück. Hinter diesen Duftnoten verbirgt sich häufig der Duftstoff Lilial, der jetzt verboten wird!

Lilial ist ein synthetischer Duftstoff und wird in der INCI (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) von Kosmetikprodukten als Butylphenyl Methylpropional angegeben. Dieser Duftstoff befindet sich nicht nur in Kosmetik- und Pflegeprodukten, sondern auch in diversen Reinigungsmitteln.

Erhöhtes Allergierisiko und fortpflanzungsschädigend

Wie viele Duftstoffe besitzt auch Lilial allergieauslösende Eigenschaften, die besonders für Kontaktallergiker und Kontaktallergikerinnen bedenklich sind. Bei direktem Kontakt mit der Haut können unter anderem Juckreize oder Entzündungen entstehen. Allerdings ist das Risiko einer allergischen Reaktion nicht der einzige Grund für das Verbot. Der Stoff zeigt fortpflanzungsschädigende Eigenschaften.

Aktualisierungen in der Reach (Registration Evaluation Authorisation Chemicals)- und CLP (Classification, Labelling and Packaging)-Verordnung führen nun zu weitreichenden Veränderungen bei der Produktion von Kosmetikprodukten mit Lilial.

Butylphenyl Methylpropional wird durch seine Einstufung als reproduktionstoxisch Repr. Kat. 1B, mit dem Gefahrenhinweis H360Fd „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.“ in der CLP-Verordnung und durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/1902 im Amtsblatt der Europäischen Union ab dem 1. März 2022 in kosmetischen Mitteln verboten sein. Genauer bedeutet das, dass kosmetische Mittel, die Lilial enthalten ab dem 1. März 2022 nicht mehr auf dem Unionsmarkt angeboten werden dürfen.

 

Seit 2016 kein Lilial mehr bei Nölken

Das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission hat schon 2015 immer wieder darauf hingewiesen, dass der Stoff möglicherweise das Erbgut schädigen könne und die Sicherheit von Lilial nicht garantiert werden kann.

Obwohl der Duftstoff als gefährlich eingestuft wird, darf er bis zum 1. März 2022 noch in Kosmetikprodukten verwendet und von Verbrauchern und Verbraucherinnen konsumiert werden. Darüber hinaus darf Lilial in Produkten, die nicht unter die Kosmetikrichtlinie fallen weiterhin eingesetzt werden.

Nölken Hygiene Products GmbH setzt bereits seit 2016 kein Butylphenyl Methylpropional mehr bei Neuprojekten ein und bestehende Rezepturen wurden ab dem Zeitpunkt sukzessive überarbeitet, um den bestmöglichen Schutz den Endverbrauchern gegenüber zu gewährleisten.

Nölken greift neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Inhaltsstoffen und Material durch Experten und Expertinnen im eigenen Haus früh auf und integriert diese schnellstmöglich in Herstellung und Produktion. Mit dem Ziel ein sicheres und einwandfreies Produkt anbieten zu können, werden Inhaltsstoffe, die mögliche Gefahren aufweisen, durch angemessene Alternativen ersetzt, auch wenn dies durch die aktuelle Verordnung und Gesetzgebung noch nicht gefordert wird.

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